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AG Filmfestival mit Sitz im FFA-Verwaltungsrat

Auch die INDEPENDENT DAYS sind Mitglied in der AG Filmfestval.
Auch die INDEPENDENT DAYS sind Mitglied in der AG Filmfestval. (Foto: fugefoto)

Wenige Tage vor der Eröffnung der Berlinale 2024 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die GRÜNEN) den sogenannten Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetz (FFG) vorgestellt. Filmfestivals werden dabei teilweise berücksichtigt, wesentliche Eingaben bleiben weiter offen. In einer Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf freut sich die AG Filmfestival, der Zusammenschluss von über 120 deutschen Festivals, dass die BKM die wachsende Relevanz der Filmfestivals in der Präsentations- und Auswertungsökonomie für Kinofilme berücksichtigt und für diesen Verband einen Sitz im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) schaffen will.

 

Damit kann der AG Filmfestival über alle grundsätzlichen Fragen mitbeschließen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, unter anderen über den Haushalt der FFA. Der Verwaltungsrat entscheidet auch über die Zusammensetzung verschiedener Kommissionen, die u.a. die Förderrichtlinien der FFA gestalten. Dies ist ein erster deutlich sichtbarer Erfolg der filmpolitischen Arbeit der noch jungen, erst 2019 gegründeten AG Filmfestival. Bis zum Sommer dieses Jahres soll deswegen diesem Netzwerkzusammenschluss die formelle Verbandsgründung beschleunigt folgen, um damit auch die juristischen Voraussetzungen als institutionelle Basis der weiteren Interessensvertretung für die deutschen Filmfestivals zu schaffen, wie nun die AG Filmfestival mitgeteilt hat.

 

Defizite bei der Ausbalancierung Produktion- und Präsentationsförderung

Die AG Filmfestival begrüßt die umfassenden Anstrengungen der BKM, die aktuelle Situation für die Produktion und Distribution von Kinofilmen in Deutschland im FFG abzubilden und dadurch zu verbessern. Die weitergehende Berücksichtigung der Filmvermittlung ist für die AG ein wichtiger Aspekt für eine Kulturförderung, die neben der schon bisher etablierten Unterstützung struktureller Maßnahmen, wie z. B. für die Stärkung privatwirtschaftlicher Kinos, auch gesellschaftsrelevante und werteorientierte Inhalte für die Gesellschaft wahrnehmbar macht. Die wachsende Anzahl der Filmfestivals sei entsprechend ein Garant für die Verbreitung und Zugänglichkeit der Filmkultur.

 

Diese stärkere Sichtbarkeit kulturell bedeutender Filmarbeiten, insbesondere auch der geförderten deutschen Produktionen, war eines der übergeordneten Ziele der BKM bei der vor einem Jahr angekündigten Filmförderreform. Dies ruft die AG Filmfestival in ihrer Reaktion auf den FFG-Referentenentwurf in Erinnerung und merkt deswegen kritisch an, dass das generelle Verhältnis zwischen Produktion- und Präsentationsförderung dafür noch unzureichend ausbalanciert ist. Ein Gesamtbild und somit endgültige Bewertung lässt sich allerdings erst abgeben, wenn auch die Maßnahmen zur selektiven kulturellen Filmförderung durch die BKM vorliegen, die auch die Förderung der Filmfestivals einschließt.

Stärkung Präsentationsförderung durch Beteiligung der Festivals am FFG noch ausstehend

Die AG Filmfestival erinnert dabei nochmals an ihre konkrete Eingabe im Juli 2023 und plädiert erneut dringlich für die Aufnahme der Filmfestivals in das FFG, konkret in das automatische Abgabe- und Ausschüttungssystem sowie die Antragsmöglichkeiten zur Förderung. Die maßgeblichen Publikumszahlen, die bundesweit auf Festivals verzeichnet werden, sollten ebenfalls Eingang in das reguläre Abgabe-, sprich Ökosystem der FFA, finden. Der Anteil der Gesamtpublikumszahlen, insbesondere in den kulturellen Sparten, wird sich nach Einschätzung des Festivalverbandes weiter Richtung Filmfestivals verschieben.

 

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